Ihr Jugendschutz verstößt unserer Meinung nach gegen einige grundsätzliche Prüfordnungen des FSF. Die gezielte Ausblendung bzw. die Verheimlichung der Folgen von Gewalt bei Opfern ist kein probater Jugendschutz - ganz besonders nicht bei Sendungen, die sich mehrheitlich an Kinder richten (wir reden hier nicht von Splatterszenen, sondern in der Mehrzahl von nicht lebensgefährlichen Verletzungen). Das Zeigen solcher Szenen gilt oft sogar als NOTWENDIG, wodurch die Gewalt erst recht abschreckend und negativ wirkt. Zudem besitzt ein mögliches Empfinden von Mitleid gegenüber einem Verletzten oder einem Opfer nachweislich einen gewalthemmenden pädagogischen Effekt bei Kindern und Erwachsenen. Die Auflösung der Gewaltszenen in den Anime-Serien ist stets so, dass keiner der Hauptcharaktere jemals stirbt. Wenn Kinder die Sendungen über einen gewissen Zeitraum verfolgen, stellen sie schnell fest, dass sie sich keine ernsthaften Sorgen über ihre Lieblingscharaktere machen brauchen. Diesem möglichen Stress sind Kinder bei diesen Sendungen NICHT ausgesetzt.
Ein Beispiel für eine solche Maßnahme können sie hier nachlesen:
http://www.animedigital.de/op11.html
In Anime-Serien mit Gewalthandlungen werden von RTL II gezielt Dialoge verändert, um die ausgeübte Gewalt zu verniedlichen und die Folgen davon möglichst herunterzuspielen. Es werden gezielt Schimpfworte oder coole Sprüche vor bzw. während der Gewalthandlungen integriert, um die Gewalt "lustiger" zu machen. Diese Sprüche gibt es in den originalen japanischen Fassungen meistens nicht in diesem Ausmaß, bzw. achten die Japaner besonders darauf, dass die Gewalt ernst und negativ bleibt. Sie machen mit diesen Maßnahmen die Gewalt für Kinder noch attraktiver zum Nachspielen. Die Serie "Dragonball Z" wurde deswegen kritisiert, weil in den Dialogen die Gewalt verniedlicht wird. Diese Kritik wurde durch gezielte Dialogveränderungen seitens der Kinderredaktion und des Synchronstudios begünstigt. Die Sendungen erhalten damit noch zusätzlich mehr Ecken und Kanten, als sie bereits hatten. Bemerkenswert ist auch, dass andere deutsche Sender mit einem Kinderprogramm niemals auf den Gedanken kommen würden, Gewalt generell zusätzlich zu verniedlichen, um sie für Kinder noch attraktiver zu machen. Die Art und Weise wie RTL II Gewaltszenen handhabt, ist vergleichbar mit dem Jugendschutz amerikanischer TV-Sender. Doch leben wir hier nicht in Amerika, und die deutsche Gesinnung ist es nicht, Gewalt als harmlos, niedlich und folgenlos zu vermitteln.
Der ausgeführte Jugendschutz auf RTL II bei den Anime-Serien reduziert sich überwiegend auf eine fixierte Suche nach bestimmten Bildern, vor allem auf die sichtbare Darstellung der Folgen einer Gewalt oder Verletzung => Blut. Seitens der FSK wird eine natürliche Darstellung von Blut bei Verletzungen nicht beanstandet, sondern entsprechend als "natürlich" angesehen. Gemessen an den geschnittenen Szenen in Anime-Serien bei RTL II gibt es eine hohe Anzahl von bereits FSK-geprüften Sendungen mit niedrigen Bewertungen (FSK 0 bzw. 6) und vergleichbaren Szenen, die belegen dass Kinder durchaus in der Lage sind, solche Bilder ohne Beeinträchtigungen und größere Furcht verarbeiten zu können. Zudem sind solche Darstellungen meistens kurz und für die Sendungen insgesamt nicht bestimmend. In den meisten Anime wird auf die Darstellung von Blut bei den Folgen einer Verletzung nicht verzichtet - selbst in der 35 Jahre alten Zeichentrickserie "Mila Superstar" gibt es die klassische Szene "Blutstopfen, die auf den Boden fallen". Diese Bildsprache wird bis heute in den Sendungen eingesetzt, um die Ernsthaftigkeit der Folgen von Gewalt bzw. einer Verletzung hervorzuheben. Die Sensibilität und das Mitleid mit den Opfern nehmen dadurch zu. Diese Art und Weise der Thematisierung von Gewalt wird von dem deutschen Jugendschutz befürwortet. Gewalt ist nichts Schönes, Schläge tun weh, eine Verletzung blutet, man kann daran sterben. Genau so vermitteln auch die meisten RTL II Anime-Serien diese Zusammenhänge und dies tun sie in den meisten Fällen auch völlig korrekt. RTL II will dagegen Gewalt als eine "leichte Unterhaltung" vermitteln. Gewalt ist "nicht so schlimm" und "tut auch nicht so weh". Dies wird alles durch die zahlreichen existierenden Schnittbeschreibungen belegt. Mit dieser Art und Weise der Vermittlung von Gewalt beeinträchtigt RTL II das Gewaltempfinden von Kindern zusätzlich in negativer Weise.
Einen Beleg für diese Behauptung finden sie hier:
http://www.animedigital.de/mononoke-cuts.html
Am Ende der Schnittbeschreibung sehen sie ein paar Szenen aus einem Film, der trotz der Darstellung von Blut und den Folgen einer Verletzung eine FSK 0 erhalten hat.
Nach unserer Meinung kann der angewandte Jugendschutz bei RTL II durchaus als "Geschmacksjugendschutz" bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass RTL II immer wieder Szenen aus den Sendungen entfernt, die Ihnen selber nicht gefallen, die unter den Aspekt "Jugendschutz" und den zugehörigen Gesetzen aber nicht einzuordnen sind.
Im Falle der Serie Detektiv Conan und in Anbetracht der bevorstehenden Vermarktung wird der Erfolg der Sendung durch die freiwillige Zensur von RTL II unnötig belastet. Sie würden den Vermarktern als auch den vielen Fans und Zuschauern der Sendung einen Gefallen tun, wenn sie einige unbearbeitete Folgen der Sendung der FSF zu einer Überprüfung freiwillig vorlegen würden. Die FSF hatte die Serie bereits beobachtet, aber gerade die von ihnen gekürzten Szenen ergaben keinen Anlass zur Kritik. Eine Tagesfreigabe für die Serie ist hochwahrscheinlich, da die Sendung sowohl von der FSF als auch von den Jugendschützern und Pädagogen von Flimmo.de grundsätzlich positiv bewertet worden ist. Der Sendung „Ranma ½“ hatte die Bewertung vom FSF vor 2 Jahren auch geholfen, so dass die Sendung auf einen festen Sendeplatz im Nachmittagsprogramm ohne Nachbearbeitungen ausgestrahlt werden konnte. Von der FSK erhielten die von ihnen zur Überprüfung vorgelegten Episoden der Serie sogar eine FSK 0.
Wir möchten Ihnen letztendlich die Empfehlung nahe legen, mit der Kinderredaktion ihres Senders über die Bewertung von bestimmten Szenen in Anime-Serien neu zu diskutieren. Die Weiterführung der freiwilligen Zensurmaßnahmen hat keinen Nutzen mehr für Sie, da durch die Ausstrahlung von Anime auf anderen Sendern RTL II immer wieder damit konfrontiert wird, dass ihr Jugendschutz nicht sehr verantwortungsvoll und kompetent wirkt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sie einerseits Szenen aus potentiellen FSK 0 bzw. FSK 6-Inhalten kürzen und andererseits die zuschauenden Kinder bereits im Mittagsprogramm auf Rambo-Filme (Trailer für das September-Spielfilmprogramm) hinweisen. Einerseits diese Bevormundung, und andererseits der Versuch der Maximierung von Einschaltquoten durch Programmhinweise auf sendezeitbeschränkte Filme im Tagesprogramm (was nach den Verordnungen der Landesmedienanstalten verboten ist).
MfG
Rene Quakernack
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