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Ein Samenspender darf nicht zur Risikogruppe der Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern gehören, er darf kein Drogenanwender oder Alkoholiker sein, es dürfen keine bekannten Erbkrankheiten vorliegen und er darf nicht homosexuell sein. Er darf nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre sein.
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Zur Wahrung des Rechts des Kindes auf Erlangung von Informationen über seine genetische Herkunft kann der Arzt, der die Befruchtung mittels Samenspende vorgenommen hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Identität des Samenspenders bekannt zu geben (z.B. zur Vermeidung inzestuöser Partnerschaften, zur Feststellung und Vermeidung von Erbkrankheiten, bei gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren u.ä.).
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Im Fall einer Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders kann dieser verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen an das Kind zu leisten. Aus der so festgestellten Vaterschaft ergibt sich auch eine Erbenstellung des Kindes. Diese beiden Ansprüche des Kindes gegen den Samenspender können nicht durch einen Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung zwischen dem Samenspender, dem die Befruchtung vornehmenden Arzt oder der prospektiven Empfängerin der Spende oder ihrem Lebenspartner ausgeschlossen werden.
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Der Spender hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und an wen seine Spende weiter veräußert wurde. Er kann auch keine weiteren Informationen zu der Frage beanspruchen, ob eine möglicherweise vorgenommene Befruchtung mit seiner Spende zu einer Kinderzeugung geführt hat.
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Der Spender verpflichtet sich, im Falle seines Ablebens der Sammbank Berlin GmbH das Versterben durch die Erben anzuzeigen, damit kein Sperma von verstorbenen Personen zur Anwendung kommt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kagome2« (23. April 2007, 20:52)
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Ein Samenspender darf nicht zur Risikogruppe der Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern gehören, er darf kein Drogenanwender oder Alkoholiker sein, es dürfen keine bekannten Erbkrankheiten vorliegen und er darf nicht homosexuell sein. Er darf nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kagome2« (24. April 2007, 17:42)
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Original von Kagome2
@Goku: Ich lach mich schlapp, was machst du denn, wenn es mal möglich wäre das du deinem Kind gegenüber stehst und du wirklich das Gefühl hast, du schaust in einem Spiegel.
Aber mal was anderes, was ich an dem Text nicht verstanden habe, war warum man nicht Schwul sein darf. Wir befinden uns doch in einer Gesellschaft, die mittlerweile weiß, dass Homosexualität keine Krankheit ist.
Ich hab gerade mal darüber nach gedacht, dass ich nicht so begeistert wäre, wenn mein Freund jetzt Samenspenden würde. Meine Begründigung: Ich möchte als erste ein Kind von ihm, bevor es eine andere hat!
Nee Scherz beiseite ich würde es nicht so toll finden.
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